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Kosten und Vertrag

Die Kosten der Kinderbetreuung

Es fallen Gebühren an das Jugendamt sowie ein Verpflegungsentgelt an.

Die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes in der Kindertagespflege setzen sich wie folgt zusammen:

  • gem. § 23 SGB VIII laufende Geldleistungen vom Jugendamt
  • Verpflegungsgeld von den Sorgeberechtigten für das Kind an die Kindertagespflegeperson monatlich zu zahlen:

Mittagessen + Getränke                        75,00 €

Frühstück + Zwischenmahlzeit            37,50 €

                                                                112,50 €

Die öffentliche Förderung wird beim Jugendamt Düsseldorf beantragt. Aus der Bewilligung gem. § 24 SGB VIII entsteht für die Sorgeberechtigten die Pflicht zur Zahlung eines Einkommensabhängigen Elternbeitrages an das Jugendamt.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an mich.


Vertrag

Im Regelfall endet das Betreuungsverhältnis, wenn das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat.


Die nächsten Schritte

Wenn ich Sie von den Vorteilen der Kindertagespflege und der Betreuung Ihres Kindes durch mich in Düsseldorf überzeugen konnte, freue ich mich Sie bei einem persönlichen Termin in meiner Kindertagespflege kennen zu lernen. Hier können wir dann spezielle Fragen, wie konkrete Betreuungszeiten oder den Beginn der Betreuung Ihres Kindes besprechen. Schön wäre es, wenn auch Ihr Kind beim ersten Besuch dabei ist. Wenn es Ihnen bei mir gefällt, erkläre ich Ihnen gerne die weiteren Schritte.